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Was gehört auf die Checkliste beim Hausverkauf? Wer sein Haus verkaufen will, braucht eine Checkliste für fünf Phasen: Vorbereitung, Exposé und Besichtigungen, Prüfung der Kaufinteressenten, Notartermin und Übergabe. Die wichtigsten Unterlagen sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Bauunterlagen mit Wohnflächenberechnung und Nachweise über Modernisierungen. Klären Sie außerdem früh, ob ein laufender Kredit abgelöst werden muss und ob beim Verkauf Steuer anfällt.
Kurz zusammengefasst
- Unterlagen zuerst: Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Baupläne und Wohnflächenberechnung sollten vor dem ersten Inserat vorliegen.
- Energieausweis: Er ist beim Verkauf Pflicht. Seine Kennwerte gehören ins Inserat, und spätestens bei der Besichtigung muss er vorgelegt werden.
- Notar und Grundbuch zahlt nach der gesetzlichen Grundregel der Käufer. Der Verkäufer trägt typischerweise die Löschung seiner eigenen Grundschulden.
- Laufender Kredit: Ablösung und mögliche Vorfälligkeitsentschädigung früh mit der Bank klären.
- Steuer: Ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf kann einkommensteuerpflichtig sein, außer das Haus wurde selbst bewohnt.
Ein Hausverkauf besteht aus vielen kleinen Aufgaben. Die meisten Verzögerungen entstehen nicht beim Notar, sondern Wochen vorher: Ein Dokument fehlt, der Energieausweis ist abgelaufen oder die Bank braucht länger für die Löschungsbewilligung.
Diese Hausverkauf-Checkliste ordnet alle Aufgaben in der Reihenfolge, in der sie anfallen. Sie zeigt, welche Unterlagen Sie wo bekommen und welche Kosten beim Verkäufer bleiben. Die Checkliste gilt für Verkäufer mit und ohne Makler. Wer privat verkauft, erledigt die Punkte einfach selbst.
Checkliste Haus verkaufen: alle Schritte auf einen Blick
Zum Abhaken oder Ausdrucken: Checkliste als PDF herunterladen
| Phase | Aufgabe | ☐ |
|---|---|---|
| 1 Vorbereitung | Verkaufsziel, Zeitrahmen und Mindestpreis festlegen | ☐ |
| Kreditvertrag, Maklervertrag (falls vorhanden) und Mietverträge prüfen | ☐ | |
| Marktwert einschätzen, Angebotspreis begründen | ☐ | |
| Unterlagen vollständig beschaffen (Liste unten) | ☐ | |
| Energieausweis prüfen oder neu ausstellen lassen | ☐ | |
| 2 Vermarktung | Haus vorbereiten, Fotos und Grundrisse erstellen | ☐ |
| Exposé mit Pflichtangaben schreiben, Inserat veröffentlichen | ☐ | |
| Besichtigungen bündeln, Fragen und Antworten dokumentieren | ☐ | |
| 3 Käuferauswahl | Finanzierungsnachweis anfordern | ☐ |
| Angebote nach Preis, Sicherheit und Termin vergleichen | ☐ | |
| 4 Notar | Notar beauftragen, Daten und Unterlagen übermitteln | ☐ |
| Kaufvertragsentwurf prüfen, offene Punkte klären | ☐ | |
| Beurkundung, danach Löschungsunterlagen der Bank beibringen | ☐ | |
| 5 Übergabe | Kaufpreiseingang abwarten, dann Übergabe mit Protokoll | ☐ |
| Versicherung, Versorger, Grundsteuer und Steuerfragen abschließen | ☐ |
Phase 1: Vorbereitung, bevor das Inserat online geht
Verkaufsziel, Zeitplan und Mindestpreis festlegen
Legen Sie fest, bis wann Sie verkauft haben möchten, ab wann das Haus frei ist und welchen Preis Sie mindestens erzielen wollen.
Davon hängen viele spätere Entscheidungen ab, zum Beispiel ob Sie ein Angebot mit späterem Übergabetermin annehmen oder ob ein Anschlusskauf finanziert werden muss.
Bestehende Verträge prüfen: Kredit, Maklervertrag, Mietverhältnis
Immobilienkredit: Erfragen Sie bei der Bank Restschuld, Zinsbindung und Ablösemöglichkeiten. Details dazu stehen im Kostenteil unten.
Maklervertrag: Ob Sie trotz bestehendem Maklervertrag selbst verkaufen dürfen, hängt vom Vertrag ab. Bei einem einfachen Maklerauftrag ist ein Eigenverkauf in der Regel möglich. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag kann er ausgeschlossen sein. Achten Sie auf Laufzeit, Kündigung, Nachwirkungsklauseln und Interessenten, die der Makler bereits nachgewiesen hat. Im Zweifel lassen Sie sich rechtlich beraten.
Vermietetes Haus: Ein bestehender Mietvertrag geht mit dem Eigentum auf den Käufer über („Kauf bricht nicht Miete“, § 566 BGB). Das betrifft auch die Mietkaution (§ 566a BGB). Mietvertrag, Nachträge und Kautionsnachweis gehören deshalb in die Unterlagen.
Marktwert realistisch einschätzen
Ein zu hoher Angebotspreis bringt wenige Anfragen und lässt das Inserat altern. Ein zu niedriger verschenkt Geld.
Für die Einschätzung zählen vor allem Mikrolage, Grundstück, Wohn- und Nutzfläche, Baujahr, der Zustand von Dach, Fenstern, Heizung und Elektrik, die Energieeffizienz, Modernisierungen und vergleichbare Angebote in der Umgebung.
Eine Online-Ersteinschätzung gibt eine Orientierung (→ Hauswert berechnen). Bei besonderen Objekten, Erbauseinandersetzungen oder Scheidung ist ein Gutachten eines Sachverständigen sinnvoll.
Praxis-Tipp: Notieren Sie für den Angebotspreis drei bis fünf Argumente (z. B. erneuerte Heizung, Dach saniert, großes Grundstück). Diese Argumente brauchen Sie später im Exposé und in der Preisverhandlung.
Welche Unterlagen braucht man für den Hausverkauf?
Vollständige Unterlagen beschleunigen die Finanzierungszusage des Käufers und den Kaufvertragsentwurf. Nicht jedes Dokument ist bei jedem Haus nötig. Je älter und umgebauter das Haus, desto wichtiger sind Bau- und Modernisierungsnachweise.
Eigentum und Belastungen
| Unterlage | Wofür | Wo erhältlich |
|---|---|---|
| Aktueller Grundbuchauszug | Eigentümer, Rechte Dritter (Abteilung II, z. B. Wegerecht, Wohnrecht), Grundschulden (Abteilung III) | Grundbuchamt beim Amtsgericht. Gebühr für einfachen/amtlichen Ausdruck: 10 €/20 € |
| Unterlagen zu Grundschulden | Ablösung und Löschung vorbereiten | Eigene Bank (Darlehensvertrag, Ansprechpartner, Restschuld) |
| Bewilligungen zu eingetragenen Rechten | Inhalt von Wegerecht, Leitungsrecht, Wohnrecht oder Nießbrauch erklären | Grundakte beim Grundbuchamt |
Der Notar sieht das Grundbuch selbst ein. Ein aktueller Auszug ist trotzdem hilfreich, weil die Bank des Käufers ihn für die Finanzierung häufig anfordert.
Außerdem wissen Sie so früh, ob Rechte Dritter eingetragen sind, die Sie Käufern erklären müssen.
Grundstück und Behördenauskünfte
| Unterlage | Wofür | Wo erhältlich |
|---|---|---|
| Flurkarte (Liegenschaftskarte) | Lage, Grenzen und Zuschnitt des Grundstücks | Kataster- bzw. Vermessungsamt, in vielen Ländern online |
| Auszug aus dem Baulastenverzeichnis | Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Abstandsflächen zugunsten des Nachbarn) | Untere Bauaufsichtsbehörde. In Bayern und Brandenburg gibt es kein Baulastenverzeichnis, dort meist Grunddienstbarkeiten im Grundbuch |
| Bescheinigung über Erschließungsbeiträge | Ob noch Beiträge offen sind | Gemeinde/Stadt |
| Auskunft aus dem Altlastenkataster | Bei Verdacht oder früherer gewerblicher Nutzung | Untere Bodenschutz-/Umweltbehörde |
| Bebauungsplan-Auskunft (optional) | Ausbau- oder Anbaumöglichkeiten, die Käufer oft fragen | Bauamt der Gemeinde |
Gebäude und Technik
| Unterlage | Wofür |
|---|---|
| Energieausweis | Pflichtdokument beim Verkauf (s. eigener Abschnitt) |
| Baugenehmigung, Bauzeichnungen, Baubeschreibung | Belegen, dass Gebäude und spätere An- oder Umbauten genehmigt sind |
| Grundrisse und Schnitte | Exposé und Besichtigung |
| Wohnflächenberechnung (z. B. nach Wohnflächenverordnung) | Belegt die angegebene Wohnfläche. Abweichungen sind ein häufiger Streitpunkt |
| Nachweise über Modernisierungen (Rechnungen, Datum) | Begründen den Preis, z. B. für Heizung, Dach, Fenster, Elektrik |
| Protokolle/Wartungsnachweise (Heizung, Schornsteinfeger) | Zustand der Technik |
| Verträge und Unterlagen zu Photovoltaik, Wärmepumpe, Speicher | Übergang von Einspeise-, Wartungs- oder Pachtverträgen klären |
| Denkmalschutz-Unterlagen (falls zutreffend) | Auflagen und eventuelle steuerliche Besonderheiten für Käufer |
Laufende Kosten, Verträge und Versicherungen
- Grundsteuerbescheid (aktueller Bescheid nach der Grundsteuerreform)
- Bescheide über Abfall-, Wasser- und Abwassergebühren
- Police der Wohngebäudeversicherung
- Bei Vermietung: Mietverträge, Nachträge, Mieterhöhungen, Kautionsnachweis, letzte Nebenkostenabrechnung
- Laufende Wartungs- oder Serviceverträge, die übergehen sollen
Persönliche Unterlagen und Sonderfälle
Für den Notar: Sie brauchen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und Ihre steuerliche Identifikationsnummer. Der Notar meldet den Vertrag dem Finanzamt.
Geerbtes Haus: Nötig ist ein Erbnachweis, also ein Erbschein oder ein notarielles Testament bzw. ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll. Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam verkaufen (§ 2040 BGB).
Verheiratete Verkäufer: Im gesetzlichen Güterstand kann die Zustimmung des Ehepartners nötig sein, wenn das Haus (nahezu) das gesamte Vermögen ausmacht (§ 1365 BGB). Klären Sie das vor dem Notartermin.
Vertretung: Verkauft jemand für den Eigentümer, braucht er eine Vollmacht in der passenden Form. Für Grundstücksgeschäfte ist in der Regel eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht nötig. Bei rechtlicher Betreuung ist zusätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
Weitere Unterlagen für Eigentumswohnungen (Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung, Hausgeldabrechnung) finden Sie auf der Seite Wohnung verkaufen ohne Makler. Für unbebaute Grundstücke siehe Grundstück verkaufen ohne Makler.
Ist der Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht?
Ja. Der Energieausweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) beim Verkauf eines Wohngebäudes vorgeschrieben. Für Verkäufer heißt das konkret:
Im Inserat: Werden Sie in kommerziellen Medien (z. B. Immobilienportalen) aktiv und liegt ein Energieausweis vor, gehören diese Pflichtangaben in die Anzeige: Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch), Endenergiebedarf bzw. -verbrauch, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr und, falls angegeben, die Energieeffizienzklasse (§ 87 GEG).
Bei der Besichtigung: Der Ausweis oder eine Kopie muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Ein gut sichtbarer Aushang genügt. Gibt es keine Besichtigung, ist er unverzüglich vorzulegen, spätestens wenn der Interessent danach fragt (§ 80 GEG).
Nach dem Kaufvertrag: Der Ausweis wird dem Käufer unverzüglich übergeben, als Original oder Kopie.
Gültigkeit: Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung.
Bedarf oder Verbrauch: Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Das gilt nicht, wenn das Gebäude das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. Sonst haben Sie die Wahl. Der Verbrauchsausweis ist meist schneller und günstiger zu bekommen, Preise variieren.
Ausnahmen: Keinen Energieausweis brauchen z. B. Baudenkmäler.
Verstöße: Sie können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gut zu wissen für Käufer-Gespräche: Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss bestimmte Nachrüstpflichten nach dem GEG (z. B. Dämmung der obersten Geschossdecke, Austausch alter Konstanttemperatur-Heizkessel) innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel erfüllen. Interessenten fragen deshalb oft nach dem Alter von Heizung und Dämmung. Wer diese Daten parat hat, wirkt vorbereitet.
Phase 2: Exposé, Inserat und Besichtigungen
Was ins Exposé gehört
- eine konkrete Überschrift (Objektart, Ort, das wichtigste Merkmal)
- Eckdaten auf einen Blick: Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr, Heizung, Energiekennwerte, Preis, Verfügbarkeit
- Beschreibung von Haus, Grundstück und Lage, sachlich und ohne Übertreibung
- helle, realistische Fotos in logischer Reihenfolge: außen, Eingang, Wohnen, Küche, Schlafen, Bad, Garten, Umgebung
- gut lesbare Grundrisse
- Modernisierungen mit Jahreszahl
- bekannte Mängel, offen benannt (siehe Notar-Abschnitt: Verschweigen kann teuer werden)
Starke Weitwinkelaufnahmen oder übermäßig bearbeitete Bilder führen bei der Besichtigung zu Enttäuschungen. Preis und Daten müssen auf allen Kanälen gleich sein.
Wenn Ihr Exposé fertig ist, können Sie es direkt veröffentlichen: Haus verkaufen ohne Makler zeigt, wie das Inserat auf mehreren Portalen online geht.
Besichtigungen vorbereiten
- Interessenten vorab nach Finanzierungsstand und Zeitrahmen fragen
- Termine in festen Zeitfenstern bündeln
- Unterlagenmappe bereithalten (Grundrisse, Energieausweis, Modernisierungsliste)
- persönliche Gegenstände und Dokumente wegräumen
- Fragen und Antworten notieren, damit alle Interessenten denselben Informationsstand haben
- zwei bis drei Tage nach dem Termin nachfassen
Sensible Unterlagen wie den Grundbuchauszug geben Sie am besten erst an ernsthafte Interessenten weiter, und zwar schrittweise mit dem Fortschritt der Gespräche.
Phase 3: Kaufinteressenten prüfen und Angebot auswählen
Finanzierungsnachweis statt Bauchgefühl
Ein hohes Angebot ist nur so viel wert wie seine Finanzierung. Bevor Sie einen Notartermin vereinbaren, sollte einer dieser Nachweise vorliegen:
- Finanzierungsbestätigung einer Bank oder eines Finanzierungsvermittlers
- Eigenkapitalnachweis
- bei Barkäufern ein geeigneter Kapitalnachweis
Fordern Sie nur an, was für die Prüfung nötig ist, und gehen Sie vertraulich mit den Daten um.
Neben dem Preis zählen auch der gewünschte Übergabetermin, der Eigenkapitalanteil und wie verbindlich der Interessent auftritt.
Mündliche Zusagen und Reservierungen
Verbindlich wird ein Hausverkauf erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag (§ 311b Abs. 1 BGB). Mündliche Zusagen binden keine Seite.
Private Reservierungsvereinbarungen mit Anzahlung oder Vertragsstrafe können unwirksam sein, wenn sie nicht notariell beurkundet sind. Planen Sie deshalb zeitnah einen Notartermin ein, statt lange zu reservieren.
Phase 4: Wie läuft der Notartermin beim Hausverkauf ab?
Notar beauftragen: wer und wann
Käufer und Verkäufer können den Notar frei wählen. Weil der Käufer die Kosten von Beurkundung und Grundbuch trägt, wählt in der Praxis oft er den Notar.
Wichtig: Wer den Entwurf in Auftrag gibt, haftet gegenüber dem Notar für die Kosten, wenn der Kauf platzt. Klären Sie deshalb vorher, wer den Auftrag erteilt.
Der Notar braucht in der Regel: Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Steuer-IDs aller Beteiligten, die Grundbuchdaten, Kaufpreis, Übergabetermin, mitverkauftes Inventar, Angaben zu Grundschulden (Bank, Darlehensnummer) und bei Vermietung die Mietverträge.
Kaufvertragsentwurf prüfen: diese Punkte
- Richtige Angaben zu Verkäufer, Käufer und Grundstück (Grundbuchblatt, Flurstück)
- Kaufpreis, Fälligkeit und Zahlungsweg (bei Grundschulden oft teils direkt an die Bank des Verkäufers)
- Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten: in der Regel nach vollständiger Zahlung
- Räumung und Übergabetermin
- mitverkauftes Inventar (z. B. Küche) und dessen Wert
- Ausschluss der Sachmängelhaftung („gekauft wie besichtigt“). Achtung: Er gilt nicht für Mängel, die arglistig verschwiegen wurden (§ 444 BGB). Bekannte Mängel gehören deshalb offen auf den Tisch, am besten ausdrücklich in den Vertrag.
- Kostenregelung (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer beim Käufer, Löschung beim Verkäufer)
- bei Vermietung: Übergang von Mietverhältnis und Kaution
Für eine sorgfältige Prüfung sollte der Entwurf einige Tage bis zwei Wochen vor dem Termin vorliegen.
Fragen zum Vertrag beantwortet der Notar. Er ist zur Neutralität verpflichtet und berät beide Seiten, vertritt aber keine einseitig. Für steuerliche oder strategische Fragen ziehen Sie eigene Berater hinzu.
Was nach der Beurkundung passiert
- Der Notar beantragt eine Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch.
- Er holt die Erklärung der Gemeinde zum gesetzlichen Vorkaufsrecht ein (Negativzeugnis, §§ 24, 28 BauGB) und eventuell nötige Genehmigungen.
- Er fordert die Löschungsunterlagen bzw. Treuhandauflagen Ihrer Bank an.
- Sobald alles vorliegt, verschickt er die Fälligkeitsmitteilung, und der Käufer zahlt.
- Nach Zahlungseingang erfolgt die Übergabe (Besitzübergang).
- Hat der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Danach wird der Käufer als Eigentümer eingetragen.
Wie lange das dauert, hängt vor allem von Grundbuchamt, Bank und Finanzamt ab. Vom Notartermin bis zur Zahlung vergehen häufig einige Wochen, bis zur Eigentumsumschreibung teils mehrere Monate.
Phase 5: Übergabe und was danach zu erledigen ist
Übergabeprotokoll: Halten Sie Datum, Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, ggf. Wärmemengenzähler), Anzahl der Schlüssel, Zustand und übergebene Unterlagen fest. Beide Seiten unterschreiben.
Versorger: Melden Sie die Zähler mit Stand vom Übergabetag ab und beenden Sie die Abschläge.
Wohngebäudeversicherung: Sie geht mit dem Eigentumswechsel auf den Käufer über. Der Käufer kann sie innerhalb eines Monats kündigen (§§ 95, 96 VVG). Den Verkauf müssen Sie dem Versicherer anzeigen (§ 97 VVG).
Grundsteuer: Schuldner gegenüber der Gemeinde bleibt für das laufende Jahr, wer am 1. Januar Eigentümer war (§ 9 GrStG). Die anteilige Erstattung regelt der Kaufvertrag intern.
Steuer: Bewahren Sie Belege zu Kauf, Verkauf und Modernisierungen auf, falls ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt (s. unten).
Mieter (falls vermietet): Informieren Sie die Mieter gemeinsam mit dem Käufer über den Eigentümerwechsel und übertragen Sie die Kaution.
Wer zahlt was beim Hausverkauf?
Ohne Makler fällt keine Maklerprovision an. Wie viel das bei Ihrem Kaufpreis ausmacht, zeigt das Rechenbeispiel auf Haus verkaufen ohne Makler.
Kostenlos ist ein Verkauf trotzdem nicht. Diese Posten fallen typischerweise an:
| Kostenposten | Wer zahlt üblicherweise | Hinweis |
|---|---|---|
| Energieausweis | Verkäufer | Pflicht beim Verkauf, s. oben |
| Grundbuchauszug, Flurkarte, Behördenauskünfte | Verkäufer | Gebühren je nach Bundesland bzw. Behörde |
| Löschung eigener Grundschulden (Notar + Grundbuchamt) | Verkäufer | Der Verkäufer schuldet ein lastenfreies Grundstück, sofern nichts anderes vereinbart ist |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Verkäufer | Nur bei vorzeitiger Ablösung eines Kredits mit Zinsbindung |
| Steuer auf den Veräußerungsgewinn | Verkäufer | Nur wenn ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt |
| Fotos, Grundrisse, Inserat/Portale | Verkäufer | Vermarktungspaket bei uns, siehe Pakete & Preise |
| Optional: Gutachten, Rechts- oder Steuerberatung, Reparaturen | Verkäufer | Lohnt sich bei Sonderfällen |
| Beurkundung, Auflassung, Vormerkung, Eigentumsumschreibung | Käufer | Gesetzliche Grundregel, § 448 Abs. 2 BGB. Im Vertrag abweichend regelbar |
| Grunderwerbsteuer | Käufer (laut Vertrag) | Steuerschuldner sind gegenüber dem Finanzamt beide Vertragsparteien (§ 13 GrEStG) |
| Grundschuld für die Finanzierung des Käufers | Käufer | – |
Vorfälligkeitsentschädigung: Kredit vorzeitig ablösen
Läuft auf dem Haus noch ein Kredit mit fester Zinsbindung, sind vier Punkte wichtig.
Kündigungsrecht beim Verkauf: Ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen mit festem Zins kann vorzeitig gekündigt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Der Verkauf der Immobilie zählt dazu. Die Frist beträgt drei Monate, und die Bank kann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 490 Abs. 2 BGB). In der Praxis wird die Ablösung meist per Aufhebungsvereinbarung mit der Bank geregelt.
Nach zehn Jahren: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung kann der Kredit mit sechs Monaten Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Alternativen: Manche Banken akzeptieren, dass die Grundschuld auf eine neu gekaufte Immobilie übertragen wird (Pfandtausch). Ob und zu welchen Bedingungen, entscheidet die Bank.
Berechnung prüfen: Die Höhe hängt u. a. von Restschuld, Restlaufzeit und Zinsniveau ab. Lassen Sie sich die Berechnung schriftlich geben. Bei unzureichenden Vertragsangaben zur Berechnung kann der Anspruch entfallen (§ 502 BGB).
Fragen Sie die Bank früh, idealerweise vor dem Inserat. Den Ablösebetrag brauchen Sie ohnehin für den Kaufvertrag.
Spekulationssteuer: Wann fällt beim Hausverkauf Steuer an?
Ein Hausverkauf kann als privates Veräußerungsgeschäft einkommensteuerpflichtig sein (§ 23 EStG). Es gelten diese Grundregeln.
Steuerpflichtig: Der Gewinn ist steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge.
Steuerfrei: Der Verkauf bleibt trotzdem steuerfrei, wenn Sie das Haus zwischen Kauf und Verkauf ausschließlich selbst bewohnt haben, oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor.
Geerbt oder geschenkt: Es zählt der Kaufzeitpunkt des Erblassers bzw. Schenkers.
Freigrenze: Liegt der gesamte Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr unter 1.000 €, bleibt er steuerfrei. Darüber wird der volle Betrag versteuert (Freigrenze, kein Freibetrag; gilt ab 2024).
Gewinn: Verkaufspreis minus Anschaffungs- und Herstellungskosten (bei Vermietung abzüglich in Anspruch genommener Abschreibungen) minus Verkaufskosten. Er wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.
Mehrere Verkäufe: Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, kann nach der Rechtsprechung als gewerblicher Grundstückshändler gelten (Drei-Objekt-Grenze).
Teilweise vermietete Häuser (z. B. mit Einliegerwohnung), Arbeitszimmer und Erbfälle haben Sonderregeln. Lassen Sie den Einzelfall vor dem Verkauf steuerlich prüfen.
Typische Fehler beim Hausverkauf und wie die Checkliste sie verhindert
| Fehler | Folge | Gegenmittel |
|---|---|---|
| Unterlagen erst nach dem ersten Interessenten suchen | Finanzierung und Notar verzögern sich, Käufer springen ab | Unterlagenliste vor dem Inserat abarbeiten |
| Energieausweis fehlt oder ist abgelaufen | Pflichtangaben fehlen im Inserat, Bußgeldrisiko | Gültigkeit prüfen, rechtzeitig neu ausstellen lassen |
| Kredit nicht geklärt | Überraschende Vorfälligkeitsentschädigung, Verzögerung bei der Löschung | Ablösebetrag vorab bei der Bank erfragen |
| Notartermin ohne Finanzierungsnachweis | Kauf platzt, eventuell Entwurfskosten | Nachweis vor der Terminvereinbarung |
| Mängel verschwiegen | Haftung trotz Gewährleistungsausschluss | Bekannte Mängel offenlegen und dokumentieren |
| Zehn-Jahres-Frist übersehen | Unerwartete Einkommensteuer | Kaufdatum und Nutzung vorab prüfen |
Häufige Fragen zur Checkliste Hausverkauf
Ab wann muss ich beim Hausverkauf einen Energieausweis haben?
Spätestens zur ersten Besichtigung muss er vorliegen und vorgezeigt werden. Wenn Sie ein Inserat in Immobilienportalen schalten und der Ausweis schon da ist, gehören seine Pflichtangaben auch in die Anzeige. Nach dem Kaufvertrag erhält der Käufer den Ausweis oder eine Kopie.
Wer zahlt beim Hausverkauf Notar und Grundbuch?
Nach der gesetzlichen Grundregel (§ 448 Abs. 2 BGB) trägt der Käufer die Kosten für Beurkundung und Grundbucheintragung. Der Verkäufer zahlt üblicherweise die Löschung seiner eigenen Grundschulden. Im Kaufvertrag kann das anders vereinbart werden.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein Haus verkaufe?
Nur wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und Sie das Haus nicht selbst bewohnt haben, weder durchgehend noch im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor. Dann ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft einkommensteuerpflichtig. Den Einzelfall sollte eine Steuerberatung prüfen.
Was passiert mit meinem Immobilienkredit, wenn ich das Haus verkaufe?
Der Kredit wird in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst, und die Grundschuld wird gelöscht. Bei laufender Zinsbindung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung ist eine Kündigung mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung möglich.
Wie lange dauert es vom Notartermin bis zum Geld?
Der Käufer zahlt erst, wenn der Notar die Fälligkeit mitteilt, also wenn Vormerkung, Vorkaufsrechtsverzicht und Löschungsunterlagen vorliegen. Das dauert häufig einige Wochen und hängt stark von Grundbuchamt und Banken ab.
Unterlagen komplett? Dann kann Ihr Inserat starten.
Mit der Checkliste im Rücken können Sie Ihr Haus selbst vermarkten. Wie das ohne Maklerprovision auf mehreren Portalen geht, lesen Sie hier: Haus verkaufen ohne Makler · Pakete & Preise
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 01.10.2026.